Giftige Verpackung...
Auf der Anklagebank: Bestimmte Stoffe, die sich in Verpackungen oder Lebensmittelbehältern befinden und als „wandern“ bezeichnet werden, weil sie sich direkt auf Lebensmitteln ablagern.
Aluminium, Bisphenol A und Phthalate stehen derzeit im Mittelpunkt der Toxizitätsdebatten.
Bisphenol A ist eine chemische Verbindung, die erst vor kurzem in der Zusammensetzung von Babyflaschen auftauchte.
Studien haben gezeigt, dass es ein endokriner Disruptor ist (= der auf den Hormonhaushalt einwirkt, indem er Wachstum oder Entwicklung stört). Kanada hat ihn deshalb seit 2010 zum Giftstoff erklärt. In Frankreich soll er ab 2014 in allen Lebensmittelverpackungen verboten sein.
Was ist mit Aluminium und Phthalaten?
Der Zusammenhang zwischen Erkrankungen des Nervensystems und dem Vorhandensein von Aluminium im Körper ist seit 1976 bekannt.
Es ist Bestandteil vieler Verpackungen und ihre Verwendung ist jedoch nicht verboten. Die Gesundheitsbehörden erkennen die Toxizität von Aluminium an, sagen aber, dass es nur in sehr hohen Dosen eine echte Gefahr darstellen würde.
Auch die Toxizität von Phthalaten, die in Weichmachern enthalten sind, wird in Frage gestellt. Eine Umfrage des Bundesamtes für Umwelt (Schweiz) bei 2000 Kindern ergab, dass der Körper Phthalate enthält.
Die tatsächliche Gefahr von Einzelverpackungen ist minimal. Das gleiche gilt für den Plastikbehälter, für die Antihaftpfanne, für eine Blechdose… Das ist der springende Punkt. Es ist die Hinzufügung und Wiederholung all dieser Verwendungen, die ungewiss bleiben. Ganz zu schweigen davon, dass zur Messung der tatsächlichen Auswirkungen der Exposition gegenüber Kunststoffen auch andere Kontaminationsquellen berechnet werden müssen.
Claudia Morissette